News:
Zum Erkenntnis des
Bundesverwaltungsgerichtes und den Verfahren vor dem Verfassungs- und dem
Verwaltungsgerichtshof:
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Der abschließende
Schriftsatz im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Sachen 3.
Piste wurde im Mai 2016 eingebracht. Für Herbst wird die
Entscheidung des BVwG erwartet.
Kurz zum Hintergrund des Schriftsatzes:
Die Flughafen Wien AG muss gemäß § 71 Luftfahrtgesetz den Bedarf für
den Ausbau nachweisen. Das ist ein Kernthema im Verfahren. Sie hat
dafür 2009 ein Gutachten der Intraplan GmbH vorgelegt, deren Prognosen
sich aber bereits jetzt als grob falsch erwiesen haben. Das BVwG hat
daraufhin den Gutachter Wipf eingesetzt. Dieser sollte überprüfen, ob
die Prognosen der Intraplan nicht doch richtig seien, nur mit ein
paar Jahren Verzögerung. Dem Wipf-Gutachten treten wir mit dem Gutachten des
Instituts für Verkehrsplanung der TU Wien, Professor Macoun,
entgegen. Für Interessierte ist auch das Wipf-Gutachten
abrufbar.
Weiters enthält der Schriftsatz eine Zusammenfassung der bisherigen
wesentlichen Argumente.
Neueste Studie der TU
Chemnitz:
Kein Zusammenhang zwischen
Investitionen in Luftverkehr und Wirtschaftswachstum
Eine aktuelle
Studie des Instituts
für Luftverkehrsforschung der TU Chemnitz unter der Leitung von Prof.
Friedrich Thießen widerlegt die von der Luftfahrtindustrie
aufgestellte Theorie, dass Investitionen in die Branche (zum Beispiel
durch den massiven Ausbau von Flughäfen) zwingend zu mehr
Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen führen: Eine Kausalität zwischen
Investitionen in diesen Wirtschaftszweig und Wirtschaftswachstum bzw.
Arbeitsplätzen kann nicht nachgewiesen werden.
Die Studie ist auch eine direkte Antwort auf die – methodisch
mangelhafte –
Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts
und deren irreführende und verkürzte Anwendung im
Handout der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer
Verkehrsflughäfen für die Mitglieder des Verkehrsausschusses im
Parlament für die Sitzung vom 30. Oktober 2015.
Im
Genehmigungsbescheid der niederösterreichischen Landesregierung wurde
der
Curved Approach nicht als
Bedingung für die Genehmigung der Dritten Piste vorgesehen.
Damit ist der Parallelbetrieb der Ersten und Dritten Piste im
Geradeausanflug zulässig. Aber auch wenn für die Dritte Piste der
Curved Approach eingeführt wird, muss weiterhin mit
Geradeausanflug auf die Erste Piste
gerechnet werden. Eine Übersicht über die Szenarien findet sich im
Newsletter vom Juni 2015.
Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht hat vom
7. bis zum 9. Jänner 2015 stattgefunden. - Einen Bericht darüber finden Sie im Newsletter vom
Jänner 2015. Das Verfahren ist noch immer anhängig, eine
Entscheidung wurde bis Jahresende 2015 angekündigt.
Die UVP-Behörde hat
zu Beginn der Sommerferien 2013 den
UVP-Bescheid zur Dritten Piste
erlassen. Wir haben fristgerecht
BERUFUNG erhoben,
die
hier abgerufen werden kann.
Der
EU-Ombudsmann hat einen
Sonderbericht an das Europäische Parlament
gerichtet. Darin wird die EU-Kommission aufgefordert, die Unterdrückung
der Umweltverträglichkeitsprüfung der Ausbauten am Flughafen Wien in
den Jahren seit 1999 weiterhin zu verfolgen und eine ordentliche
Sanierung des widerrechtlichen Zustandes zu fordern.
Der
Bericht des EU-Ombudsmanns ist hier
abrufbar.